SB Ingenieurbüro – KFZ-Gutachter
Nachdem die anfängliche Schockreaktion abgeklungen ist, stellen sich viele Menschen die Frage: „Welche Entschädigungsansprüche habe ich eigentlich bei einem unverschuldeten Unfall?“ Es gibt eine Vielzahl von Ansprüchen, auf die man Anspruch hat. Dabei geht es nicht nur um das Recht auf Schmerzensgeld und einen Mietwagen. Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, werden auch die Kosten für ein Kfz-Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Als Unfallopfer ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Abwicklung des Schadens in die Hände von Experten zu legen, die alle verfügbaren Mittel nutzen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
1. Eigener unabhängiger Kfz-Gutachter
Wenn Du in einen Unfall verwickelt bist, wird die Versicherung des Unfallgegners wahrscheinlich einen Sachverständigen beauftragen, der im Interesse des Unternehmens handeln und die Kosten niedrig halten wird. Wenn der Schaden den Bagatellschaden-Grenzwert (750 Euro) überschreitet, solltest Du jedoch einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen, der in Deinem Interesse handelt. Dies stellt sicher, dass Schadenspositionen wie der merkantile Minderwert oder die Nutzungsausfallentschädigung angemessen berücksichtigt werden.
2. Lieber einen Ersatzwagen oder Bares?
Wenn Du Dich nach einem Verkehrsunfall gegen die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs entscheidest, hast Du Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur. Diese Entschädigung deckt den Verlust ab, den Du durch die Nichtnutzung Deines Fahrzeugs erleidest. Du kannst entweder eine Auszahlung der Entschädigung oder die Bereitstellung eines Ersatzwagens wählen. Eine Nutzungsausfalltabelle kann Dir dabei helfen, einen besseren Überblick über die Höhe der Entschädigung zu erhalten.
3. Deine Mobilität bleibt bestehen!
Nach Deinen unverschuldeten Unfall steht Dein Auto in der Werkstatt und Du ohne fahrbaren Untersatz da. Ist der s.g. Nutzungswille (z.B. Arbeitsweg) erfüllt, hast Du Anspruch auf einen Mietwagen. Dem Unfallopfer werden die Mietwagenkosten vollumfänglich erstattet. Klar, Du darfst Dir keinen Lamborghini aussuchen, wenn Du einen Opel Astra fährst. Die Wahl sollte „verhältnismäßig“ ausfallen. Denn die Schadenminderungspflicht besagt, dass man die Kosten so gering wie möglich halten sollte.
4. Du hast durch den Unfall Verletzungen erlitten?
Ein Unfall ist immer unangenehm, aber wenn zu dem Sachschaden auch noch Personenschaden hinzukommt, kann der Ärger noch größer sein. Zum Glück gibt es Schmerzensgeld, um die Verletzungen oder Schmerzen, die Du durch den Unfall erlitten hast, zu kompensieren. Die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs hängt von der Schwere der Verletzung ab. Wenn die Verletzung leicht ist, ist das Schmerzensgeld in der Regel geringer. Es ist wichtig, dass Du ein ärztliches Attest hast, um den Anspruch auf Schmerzensgeld zu belegen.
Es ist ratsam, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Deine Ansprüche als Unfallopfer detailliert berücksichtigt werden.
5. Rechtsberatung
In einigen Fällen ist es möglich, bei einem unverschuldeten Unfall auf die Hilfe eines Rechtsanwalts zu verzichten. Kompetente Gutachter kennen die relevanten Aspekte genau und wissen, wann rechtlicher Beistand erforderlich ist. Falls es jedoch zu einem Gerichtsverfahren kommt, stellt das SB Ingenieurbüro einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus ihrem Netzwerk zur Verfügung. Die Kosten für diese Unterstützung müssen von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
Wie Du siehst, ist es nicht so schlimm, wenn Du einen kompetenten Partner an Deiner Seite hast.
SB Ingenieurbüro – Kfz-Gutachter
Amsterdamer Straße 230
50735 Köln
Telefon: 0221 / 2592 2667
Mobil (24/7): 0178 / 7207 138
E-Mail: info@kfzgutachter-sb.de